Juwelier Ralf Häffner Darlehensbedingungen
Der Mindestdarlehensbetrag sollte Euro 10.000,- sein.
Der Vertrag läuft stets ein Jahr ab Geldeingang und kann im Bedarfsfall 3 Monate vor Ablauf des Jahres von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Im Falle, dass der Darlehensvertrag von keiner Partei fristgerecht gekündigt wird, verlängert er sich zu gleichen Bedingungen um ein weiteres Jahr.
JRH zahlt dem Darlehensgeber 7% Zinsen p.a. auf den einbezahlten Darlehensbetrag.
Die Zinsen können monatlich per Dauerauftrag oder zum Letzten des Jahres ausbezahlt werden.
Bei einem Darlehensbetrag von Euro 30.000,- ergibt dies einen jährlichen Zinsertrag von Euro 2.100,- oder bei monatlicher Zinszahlung einen Zinsertrag von Euro 175,-.
Bei einem Darlehensbetrag von Euro 120.000,- ergibt dies einen jährlichen Zinsertrag von Euro 8.400,- oder bei monatlicher Zinszahlung einen Zinsertrag von Euro 700,-.
Als Darlehensvertrag dient eine für beide Parteien einfach strukturierte Grundlage mit fest fixierten Eckdaten, die jeder Partei die vereinbarte Rechtssicherheit garantiert.
Die von Ihnen zu zahlende Kapitalertragssteuer der erwirtschafteten Zinsen in Höhe von 25% wird nicht von JRH, wie es bei Banken oder Versicherungen üblich ist, an das zuständige Finanzamt bezahlt. Sie bekommen von JRH den vollen Zinsertrag ausbezahlt und müssen diesen mit Ihrer Einkommenssteuererklärung abgeben bzw. abführen.